Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
WER darf und WER darf nicht?
22.02.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler/innen, am 19.02.2021 wurde eine neue Ersatzverkündung zur Corona-Verordnung bekannt gegeben. Leider haben wir von unserer zuständigen Behörde aber noch nichts offizielles zur Wiederaufnahme der praktischen Ausbildung erhalten. Mit dieser Mail möchten wir Euch darüber informieren, wie Theorieunterricht und Praxisunterricht in Fahrschulen wieder möglich ist. Hier die Rechtslage aus der Ersatzvefügung: In Absatz 4 werden die Regelungen für den Fahrunterricht gesondert geregelt. Praktischer Unterricht ist zulässig, jedoch nur für die berufliche Ausbildung. Theorieunterricht darf nur Online erfolgen. Dem Begriff der „berufsbezogenen Ausbildung“ unterfallen die Ausbildungen a) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE/D/DE, b) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE in Förderung der Bundesagentur für Arbeit, c) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE bei stichhaltiger Arbeitgeberbescheinigung und bei eindeutiger Berufsbezogenheit, d) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse L und T (z.B. für Landwirte, Lohnunternehmer, siehe § 6 Abs. 5 Fahrerlaubnis-Verordnung) sowie die Fahrausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, des Technischen Hilfswerkes oder einer vergleichbaren Einrichtung. Der Nachweis der Berufsbezogenheit beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Fahrschüler und deren Eltern können keine Berufsbezogenheit nachweisen. Zu den von der Verordnung erfassten Berufszweigen gehören beispielsweise ambulante Pflegedienste, Postboten, Kurierdienste, Lieferdienste, Autohäuser, Außendienste, Taxi- und Mietwagengewerbe, Schülerbeförderung (in Kleinbussen), Handwerker oder Dienstleister. Ein Formblatt für den Arbeitgeber erhaltet Ihr bei uns. Dieses Formblatt ist bei der praktischen Fahrausbildung mitzuführen und auf Verlangen den Ordnungsbehörden bei Kontrollen vorzulegen. Die Verantwortung für die Mitnahme liegt allein beim Fahrlehrer. Wie machen wir es nun bei der Fahrschule Rogge? Die Fahrschüler, die in der Verordnung genannt werden können von uns weiter ausgebildet werden.Wir dürfen die Fahrschüler die in der Verkündung genannt werden bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die weitere Ausbildung planen können.Wir benötigen auf jeden Fall das genannte Formblatt des Arbeitgebers oder des Trägers der Führerscheinförderung(JobCenter, Arbeitsamt o. Sozial Zentrum), dass wir Euch in der Anlage als Pdf angehängt haben. Zu diesem Formblatt gehört als Anlage der Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag oder Nachweis der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter. Diese Unterlagen müssen während der Ausbildung von unserem Fahrlehrer mitgeführt werden. Für alle anderen Schüler/innen hoffen wir, dass wir bald auch mit Euch weiter an eurem Führerschein arbeiten dürfen. Bis dahin bleibt bitte alle gesund. Es grüßt Euch, das Team
Mehr erfahren >Neufassung der Automatikregelung
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Dank neuer Kombi-Ausbildung schnell und einfach zum Führerschein!
18.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSNutze den neuen Automatik-Vorteil: Klasse B197 Mit unserer neuen Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum PKW Führerschein! Am 1. April 2021 ist eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft getretten. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar. Das bedeutet für dich als Fahrschüler*in: Leichtes Lernen und weniger Stress bei der Prüfung im Automatikfahrzeug Schalten lernen am Simulator und mind. 10 Fahrstunden im Schaltfahrzeug Evaluierungsfahrt mit deinem Fahrlehrer nach den Schaltstunden: Für den Nachweis, dass du ein Schaltfahrzeug fahren kannst, brauchen wir künftig keinen externen Prüfer mehr. Interesse? Gerne erklären wir dir deine Vorteile sowie den genauen Ablauf der neuen Ausbildung im Detail! Vereinbare einfach einen unverbindlichen Termin mit uns. Wir freuen uns auf dich! Dein Team von der Fahrschule Rogge
Mehr erfahren >Führerscheinausbildung: Neuregelung der Fahrprüfung
15.01.2021 | FAHRSCHUL-WISSENMit dem Jahreswechsel hat die praktische Führerscheinprüfung einen moderneren Anstrich erhalten. Einheitliche und objektive Standards sollen zukünftig für mehr Transparenz und Verkehrssicherheit sorgen. Zum 1. Januar 2021 ist mit der „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) die 13. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Die Neuregelungen gelten bundesweit für sämtliche Führerscheinklassen und wurde in Zusammenarbeit von der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Prüfstellen, dem Bundesverkehrsministerium, der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und der Bundesanstalt für Straßenwesen über mehrere Jahre entwickelt und erprobt. Der Fahraufgabenkatalog, die zentrale Bewertungsgrundlage zur Erfassung der Fahrkompetenz der Führerscheinanwärter, wurde im Zuge von OPFEP nicht nur umfassend inhaltlich und methodisch überarbeitet, sondern auch vollständig digitalisiert. Anstelle des Klemmbretts erfasst der Prüfer seine Beobachtungen fortan mit Hilfe entsprechender Software auf einem Tablet. Der Vorteil gegenüber der handschriftlichen Dokumentation: Die Ergebnisse werden den Prüflingen unmittelbar nach Ende der Fahrt via E-Mail oder per QR-Code zur Verfügung gestellt und machen den Entscheidungsprozess somit nachvollziehbar und weniger willkürlich. #userInhaber# von der #userName# hat in der Vergangenheit bereits unzähligen Fahranfängern zum Führerschein verholfen und begrüßt die neuen Prüfungsmodalitäten: „OPFEP schafft einheitliche und transparente Standards und bietet Prüfern, Fahrlehrern und Prüflingen nicht nur eine detaillierte Grundlage in der Fahrprüfung, sondern ermöglicht ein noch gezielteres Ausbildungsverfahren insgesamt.“ Für die Führerscheinanwärter ändert sich in den Abläufen dagegen wenig: „Abgesehen von der zehn Minuten längeren Dauer, von denen allerdings schon die Hälfte auf das abschließende Feedbackgespräch entfallen, wird die Prüfung nicht schwieriger“, verrät #userInhaber#. „Die Anforderungen bleiben die gleichen, nur werden diese nun anhand eindeutig definierter Kriterien abgefragt und festgehalten. So gesehen bedeutet OPFEP für Prüfer und Prüfstellen eine wesentlich größere Umstellung als für Fahrschüler!“ Langfristig versprechen sich die zuständigen Stellen von der Digitalisierung des Prüfungswesens zudem eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitslage auf deutschen Straßen: So soll die Führerscheinausbildung auf Grundlage der Auswertung der erhobenen Datensätze weiter optimiert werden, etwa indem besonders schwierige Verkehrssituationen erkannt und gezielt trainiert werden. So ließe sich das bei Fahranfängern besonders hohe Unfallrisiko weiter vermindern. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Alles beim Alten? Neuregelung der Fahrprüfungsverordnung
15.01.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, das neue Jahr ist endlich da, und auch wenn wir von einer Rückkehr zur Normalität zurzeit noch immer weit entfernt sind, hoffen wir doch alle auf vielfältige, positive Veränderungen in 2021! Veränderungen gibt es ab sofort bei der praktischen Fahrprüfung, denn mit dem Jahreswechsel ist für alle Führerscheinklassen die sogenannte „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) in Kraft getreten. Was es damit auf sich hat, welche Neuerungen konkret auf dich zukommen und wie du dich generell bestmöglich auf die Prüfung vorbereitest, erfährst du in diesem Newsletter. Zumindest in Sachen Newsletter bleibt in diesem Jahr übrigens alles beim Alten: Wie gewohnt versorgen wir dich an dieser Stelle Monat für Monat mit jeder Menge hilfreicher Tipps, informieren über aktuelle Entwicklungen und verlosen attraktive Preise in unserem Gewinnspiel. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Bis nächstes Jahr...
28.12.2020 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschüler/innen, wie angekündigt, haben wir seit 16.12.20 ein Tätigkeitsverbot. Nach solch einem turbulenten Jahr nutzen wir diese Einschränkung für eine kleine Auszeit. Mit voller Energie sind wir ab dem 10.01.2021 wieder für euch erreichbar und stehen euch mit Rat und Tat zur Seite! Selbstverständlich verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen und informieren euch über unsere Sozialen Kanäle bei möglichen Neuigkeiten, die eure Ausbildung und/oder unseren Fahrschulbetrieb betreffen. Wir hoffen sehr, euch Anfang des neuen Jahres wieder wie gewohnt ausbilden zu dürfen. Hier klicken und Kontakt mit uns aufnehmen. Wir melden uns dann bei Dir. Bleibt gesund! Euer TEAM
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